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Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Brauttraum GmbH

1. Zahlungsbedingungen​

Bei Vertragsabschluss ist bei Brautkleidern sofort eine Anzahlung von mind. 50% des Kaufbetrages, beziehungsweise mind. CHF 1000.- zu leisten. Bei der 1. Anprobe wird der restlich ausstehende Betrag, mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen, in Rechnung gestellt.Sollte zwischen der Ausstellung des Kaufvertrags und der 1. Anprobe mehr als 6 Monate liegen, wird der restliche Betrag ab dann in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt, wenn die Hochzeit / der Anlass verschoben wird. Ein Abendkleid / Accessoire Artikel ist direkt bei Vertragsabschluss zu begleichen. Eine Zahlung in Raten kann vereinbart werden. Änderungskosten werden spätestens bei Abholung der Artikel beglichen. Wir akzeptieren Barzahlung, EC-Karten sowie Kreditkarten. Schecks werden nicht angenommen.

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2. Eigentumsvorbehalt​

Die verkauften Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum und im Geschäft von Brauttraum GmbH, ausser es wird etwas anderes vereinbart.

 

3. Einlagerung​

Wird die Hochzeit / der Anlass verschoben und die Kundin / der Kunde möchte das Kleid einlagern, so gilt eine Einlagerungsgebühr. CHF 60.- für ein halbes Jahr / CHF 100. - für ein ganzes Jahr.

 

4. Rücktritt​

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages und / oder Anzahlung entfällt das Rücktrittsrecht seitens der Kundschaft. Artikel können nach Vertragsabschluss des Kaufvertrages nicht mehr zurückgegeben werden, auch wenn diese das Geschäft Brauttraum GmbH noch nicht verlassen haben. Wird ein Kleid bestellt, das nicht zur Anprobe bei Brauttraum GmbH verfügbar war, geschieht dies auf eigenes Risiko der Kundin. Auch bei Nichtgefallen ist das Kleid verbindlich abzunehmen und vollständig zu bezahlen. Dies gilt auch für personalisierte Kleider.

 

5. Mängelrüge

Alle Artikel werden durch uns geprüft, kontrolliert und in einwandfreiem Zustand abgeliefert. Der Kunde / die Kundin muss dies ebenfalls bei Abholung prüfen. Mängelrügen für die verkauften Artikel werden nach Verlassen des Geschäftes Brauttraum GmbH nicht anerkannt. Sämtliche Artikel, die bereits ausser Haus waren, werden nicht mehr zurückgenommen oder ausgetauscht. Verzichtet der Kunde / die Kundin auf den Abholtermin und das Kleid wird durch eine Drittperson abgeholt, liegt die Verantwortung für die Prüfung des Artikels bei dem Kunden. Wird ein Artikel per Post versendet, übernimmt Brauttraum GmbH keine Haftung. Die Versandkosten trägt die Kundin / der Kunde.

 

6. Kurzfristige Bestellungen

Bei kurzfristigen Bestellungen, innert 3-4 Monate vor dem angegebenen Hochzeits- oder Abholdatum, ist zu beachten, dass das Kleid bis kurz vor der Hochzeit (2 - 3 Wochen) eintrifft. Standartänderungen können vorgenommen werden - etwaige Zusatzänderungen nicht. (Wie z.B. Neuer Schnitt, Schlitz, Korsage, etc.)“

 

6a. Bestellungen

Die Kundin wird zum Zeitpunkt des Kaufes ausgemessen und das Kleid wird auf diese Masse (Oberweite, Taille, Hüfte, etc.) bestellt.

 

7. Änderungen

Anpassungen sind nicht im Kaufpreis inbegriffen. Unser Stundenansatz bei Anpassungen beträgt CHF 80.- / Stunde. Spezialänderungen nach persönlichen Wünschen werden separat aufgelistet und verrechnet. Zusätzliches Material für Spezialänderungen werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Brauttraum GmbH übernimmt keine Verantwortung für eine Gewichts Zu- oder Abnahme der Kundin. Allfällige Änderungen durch die Gewichts Zu- oder Abnahme fallen zu Lasten der Kundin. Bei Schwangerschaften werden die Änderungen zu CHF 80.- / Stunde verrechnet, auch wenn die Kundin zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht schwanger war. Brauttraum GmbH übernimmt keine Verantwortung bei einer Schwangerschaft nach Kauf eines Kleides. Sofern das Kleid noch nicht bestellt ist, kann die Kundin ein anderes auswählen. Ist das Kleid bereits bestellt, gilt Punkt 4 der Vertragsbedingungen. Dieses kann, je nach Schnitt auch in ein Empire-Kleid (Schwangerschaftskleid) umgenäht werden. Die Anpassungen fallen zu Lasten der Kundin. Je nach Monat, kann keine ideale Passform garantiert werden. Aussergewöhnliche Proportionen oder individuelle Einschränkungen werden so genau angepasst, wie es der Schnitt des Kleides ermöglicht. Die Kundin / Der Kunde ist nicht verpflichtet die Änderungen durch Brauttraum ausführen zu lassen.

 

8. Beratungsgebühr

Für eine Brautanprobe wird eine Beratungsgebühr von CHF 80.- erhoben. Die Gebühr ist zahlbar am Tag des Termins. Bei einer Abendkleidanprobe ab 3 Personen werden CHF 50.- erhoben. Kommt es im Anschluss an den Termin zu einem Kaufabschluss eines Brautkleides oder eines anderen Hauptartikels, wird die bereits bezahlte Beratungsgebühr im Kaufpreis berücksichtigt bzw. entfällt. Die Gebühren fallen ausschliesslich dann an, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt. Mit der Terminbuchung erkennt die Kundin/der Kunde diese Bedingungen ausdrücklich an. Eine Beratungsgebühr für den ersten Beratungstermin wird auch dann erhoben, wenn es erst nach der zweiten Anprobe zu einem Verkaufsabschluss kommt.

 

9. Streitigkeiten

Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Gerichtsstand Trogen AR zuständig.

 

10. Datenschutz

Jede Kundin / Kunde gibt uns Ihre Daten freiwillig. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und vertraulich behandelt.

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